TTBW beschließt Rückrundenstart zum 1. März 2021

TTBW beschließt Rückrundenstart zum 1. März 2021

Am 1. November wurde der Mannschaftsspielbetrieb für alle Verbandsspielklassen unterbrochen. Darauf folgte am 11. Dezember die Entscheidung des Präsidiums von Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW), die Saison 2020/21 im Jahr 2021 als „Einfachrunde“ fortzusetzen. Die ausgetragenen Spiele werden entsprechend gewertet und im neuen Jahr durch die noch ausstehenden Vorrundenspiele ergänzt. Somit würde eine Wertung der Spielzeit möglich – jede Mannschaft hätte dann einmal gegen jede andere Mannschaft gespielt.

Das TTBW-Präsidium hat daher nun am 17. Dezember 2020 entschieden, den Spielbetrieb bis einschließlich 28. Februar 2021 auszusetzen. Darüber hinaus wird der zeitliche Rahmen der Saison 2020/21 ausgeweitet. Vier zusätzliche (Reserve-)Spieltage zwischen 24. April und 16. Mai werden angefügt. Die Relegationsspiele sollen statt am 8. Mai erst am 29. Mai 2021 stattfinden.

Warum werden die Spielmonate Januar und Februar gestrichen, stattdessen der Mai angefügt?

Ein Neustart ab 11. Januar 2021 mit einer Öffnung der Sporthallen erscheint aufgrund der aktuellen Infektionslage mehr als unwahrscheinlich. Zudem muss und soll den Spielern in den Vereinen nach einer dann zwei- bis dreimonatigen Pause ein angemessener Zeitraum von zum Beispiel drei Wochen freigehalten werden, wieder in den Trainingsbetrieb einzusteigen.

In einem neuen Zeitfenster bis 17. Februar 2021 erhalten dann die Vereine die Möglichkeit, Spielpaarungen des vorläufigen Terminplans zu verlegen bzw. noch offene Termine mit Spielterminen zu versehen.

Besonderheiten

  • Wie bereits zum Ende der unterbrochenen Saison wird weiterhin kein Doppel gespielt.
  • Ziel ist der Abschluss der Saison 2020/21. Die Spielleiter sollen den Versuch unternehmen, bei ihrer Spielplangestaltung Spielfrei-Wünsche zu berücksichtigen, jedoch kann dies aufgrund der aktuellen Situation nicht immer gewährleistet werden.
  • Gleichzeitig setzt TTBW die Hürden für notwendige Spielverlegungen herab. Dies betrifft die Absetzung, die Nachverlegung und die Begründung von Spielverlegungen.
  • Das Abmelden, Zurückziehen und Streichen einer Mannschaft wird – wie bereits in der Vorrunde – finanziell nicht sanktioniert.
  • etc.

Die komplette Veröffentlichung im Wortlaut ist auf der Homepage des TTBW zu finden.

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