2G mit QR-Code und Kontrollpflicht (Personalausweis + CovPassCheck App) ist der aktuelle Stand der Dinge in Baden-Württemberg. Der TTBW verweist darauf, dass Sportler, Trainer, Schiedsrichter, sonstige Mitwirkende und Zuschauer ab sofort nur mit einem 2G-Nachweis in die Halle kommen. Ausgenommen davon sind alle Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums sowie einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule bis einschliesslich 17 Jahren – dazu zählen auch Auszubildende. Sie müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahrgangszeugnisses, Auszubildenenvertrag, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
Davon nicht mehr ausgenommen sind darüber hinaus neu alle Trainer und Übungsleiter, für diese gilt ebenfalls 2G. [...] Weiterlesen