Durchsuchen nach
Tag: 2g

TTBW erweitert 2G Regelung für Training und Spiele

TTBW erweitert 2G Regelung für Training und Spiele

2G mit QR-Code und Kontrollpflicht (Personalausweis + CovPassCheck App) ist der aktuelle Stand der Dinge in Baden-Württemberg. Der TTBW verweist darauf, dass Sportler, Trainer, Schiedsrichter, sonstige Mitwirkende und Zuschauer ab sofort nur mit einem 2G-Nachweis in die Halle kommen. Ausgenommen davon sind alle Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums sowie einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule bis einschliesslich 17 Jahren – dazu zählen auch Auszubildende. Sie müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahrgangszeugnisses, Auszubildenenvertrag, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
Davon nicht mehr ausgenommen sind darüber hinaus neu alle Trainer und Übungsleiter, für diese gilt ebenfalls 2G. [...]  Weiterlesen

Landesregierung beschließt 2G+ für geschlossene Räume – TTBW-Spielbetrieb ab 04.12. unterbrochen!

Landesregierung beschließt 2G+ für geschlossene Räume – TTBW-Spielbetrieb ab 04.12. unterbrochen!

Wir als Verein tragen der aktuellen Coronalage ebenfalls Rechnung und haben nach einer gemeinsamen Besprechung im Vorstand beschlossen, das Herren- und Jugendtraining zusätzlich zur Einstellung des Spielbetriebes vorerst auszusetzen, bis die aktuellen Zahlen sich wieder normalisiert haben (Training könnte ansonsten unter 2G+ Bestimmungen fortgeführt werden).
Vereinfacht ausgedrückt gilt für den TTC Eschbach und dessen Sportbetrieb nun Folgendes: [...]  Weiterlesen

TTBW beschließt 2G Regelung für Training und Spiele

TTBW beschließt 2G Regelung für Training und Spiele

2G ist auch der aktuelle Stand der Dinge in Baden-Württemberg. Der TTBW verweist in einer Meldung vom 16. November darauf, dass Sportler, Trainer, Schiedsrichter, sonstige Mitwirkende und Zuschauer ab sofort nur mit einem 2G-Nachweis in die Halle kommen. Ausgenommen davon sind alle Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums sowie einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule. Sie müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahrgangszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Ausgenommen sind darüber hinaus alle Trainer und Übungsleiter, für diese reicht ein Antigen-Nachweis aus. [...]  Weiterlesen